Gerichtsgebühren-Erhöhung 2026: Was Firmenbuch- und Grundbuchauszüge seit 1. August kosten
Post vom 15.09.2026
Seit 1. August 2026 sind die Gerichtsgebühren in Österreich um 5,71 % gestiegen. Grundlage ist eine Verordnung der Bundesministerin für Justiz mit der Bezeichnung BGBl. II Nr. 227/2026, die am 30. Juli 2026 kundgemacht wurde. Betroffen sind auch die Gebühren für Firmenbuch- und Grundbuchauszüge, also genau jene Dokumente, die Unternehmen, Banken, Notar:innen und Rechtsanwält:innen regelmäßig für Bonitätsprüfungen, Vertragsabschlüsse und Due-Diligence-Prüfungen benötigen.
Dieser Beitrag zeigt, warum die Gebühren automatisch steigen, welche konkreten Beträge sich für Firmenbuch- und Grundbuchauszüge ab 1. August 2026 ändern und was das für Unternehmen bedeutet, die diese Auszüge regelmäßig abrufen.
Warum steigen die Gerichtsgebühren automatisch?
Die Erhöhung ist keine politische Entscheidung im engeren Sinn, sondern die Folge eines gesetzlich fixierten Mechanismus. Nach § 31a Gerichtsgebührengesetz (GGG) sind die festen Gerichtsgebühren an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, das gilt auch für die Gebühren bei Firmenbuch- und Grundbuchabfragen. Steigt der VPI seit der letzten Anpassung um mehr als 5 %, ist das Bundesministerium für Justiz gesetzlich verpflichtet, die Gebühren per Verordnung neu festzusetzen. Diese Schwelle wurde mit dem im Mai 2026 veröffentlichten endgültigen Verbraucherpreisindex für März 2026 überschritten, die Neufestsetzung um 5,71 % war damit rechtlich zwingend und nicht politisch frei gestaltbar.
Bemerkenswert ist der zeitliche Verlauf. Die vorangegangene Anpassung erfolgte erst mit 1. April 2025 und fiel mit rund 23 % deutlich höher aus. Innerhalb von nur 16 Monaten haben sich die Gerichtsgebühren damit kumuliert um rund ein Drittel erhöht. Unternehmen mit hoher Abfragefrequenz bei Firmenbuch und Grundbuch sollten diesen Faktor in ihre Kostenplanung einbeziehen.
Was ändert sich konkret? Die wichtigsten Eckdaten
- Rechtsgrundlage: § 31a GGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 227/2026
- Kundgemacht: 30. Juli 2026
- Inkrafttreten: 1. August 2026, gültig für alle Abfragen und Amtshandlungen, deren Gebührenanspruch nach dem 31. Juli 2026 entsteht
- Ausmaß: +5,71 % auf die festen Gebührenbeträge, das betrifft Tarifpost 9 GGG für das Grundbuch und Tarifpost 10 Z IV GGG für das Firmenbuch
Firmenbuchauszüge: die neuen Beträge im Vergleich
Die Gebühren für Firmenbuchabfragen richten sich nach Tarifpost 10 Z IV GGG. Verrechnungsstellen dürfen zusätzlich zur gesetzlichen Gebühr einen vom Bundesministerium für Justiz genehmigten Aufschlag verrechnen. Die gesetzliche Gebühr selbst hat sich mit 1. August 2026 wie folgt verändert:
| Leistung | Bis 31.7.2026 | Ab 1.8.2026 |
|---|---|---|
| Aktueller Firmenbuchauszug | 4,63 € | 4,89 € |
| Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten | 7,80 € | 8,20 € |
| Urkunde aus der Urkundensammlung (je Urkunde) | 1,44 € | 1,52 € |
| Beglaubigter Firmenbuchauszug direkt beim Gericht | 18,00 € | 19,00 € |
Quelle: Bundesministerium für Justiz, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), BGBl. II Nr. 227/2026, Stand 1. August 2026.
Grundbuchauszüge: gleiche Systematik, andere Tarifpost
Für Grundbuchabfragen gilt dieselbe Logik, nur unter Tarifpost 9 GGG. Auch hier haben die vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Verrechnungsstellen ihre Preislisten zum 1. August 2026 entsprechend der 5,71%igen Valorisierung angepasst. Für Unternehmen und Private, die Eintragungen ins Grundbuch vornehmen, sind zusätzlich diese Punkte relevant:
| Leistung | Bis 31.7.2026 | Ab 1.8.2026 |
|---|---|---|
| Aktueller Grundbuchauszug | 4,63 € | 4,89 € |
| Urkunde aus der Urkundensammlung | 1,44 € | 1,52 € |
| Personenverzeichnis | 2,31 € | 2,44 € |
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Wer regelmäßig Firmenbuch- oder Grundbuchauszüge abruft, sollte die neuen Beträge in laufende Kostenkalkulationen einpreisen, etwa für Bonitätsprüfungen vor Vertragsabschluss, für die Neukundenprüfung oder für Immobilientransaktionen. Bei hoher Abfragefrequenz summiert sich auch eine Erhöhung im Cent-Bereich pro Auszug über das Jahr spürbar.
Ein Punkt ist uns dabei wichtig: Unseren Aufschlag erhöhen wir nicht, nur die gesetzlichen Gebühren steigen. Die oben genannten Beträge sind die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr, sie fällt bei jeder Verrechnungsstelle gleichermaßen an und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Erhöhung der Gerichtsgebühren für Firmenbuch- und Grundbuchauszüge ab 1. August 2026?
Die festen Gerichtsgebühren steigen um 5,71 %, festgelegt durch die Verordnung BGBl. II Nr. 227/2026 der Bundesministerin für Justiz.
Was kostet ein Firmenbuchauszug seit 1. August 2026?
Ein aktueller Firmenbuchauszug kostet seit 1. August 2026 4,89 €, zuvor waren es 4,63 €. Dazu kommt ein von der jeweiligen Verrechnungsstelle verrechneter Aufschlag.
Was kostet ein Grundbuchauszug seit 1. August 2026?
Ein aktueller Grundbuchauszug kostet seit 1. August 2026 4,89 €, zuvor waren es 4,63 €. Dazu kommt ein von der jeweiligen Verrechnungsstelle verrechneter Aufschlag.
Warum werden die Gerichtsgebühren automatisch erhöht?
§ 31a GGG schreibt eine Anpassung der Gebühren an den Verbraucherpreisindex vor, sobald dieser seit der letzten Anpassung um mehr als 5 % gestiegen ist. Die Erhöhung erfolgt zwingend per Verordnung, ohne politischen Ermessensspielraum.
Wann wurden die Gerichtsgebühren zuletzt angepasst?
Zuletzt wurden die Gebühren mit 1. August 2026 um rund 5,7% erhöht.